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   OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02 (https://dejure.org/2006,32964)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.07.2006 - 1 LB 94/02 (https://dejure.org/2006,32964)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 1 LB 94/02 (https://dejure.org/2006,32964)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Zwar sei in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass im Gerichtsverfahren nicht schon aus Rechtsgründen ausgeschlossen sei, das Bundesamt zur Feststellung des Flüchtlingsstatus bezüglich eines Staates zu verpflichten, den die Behörde in der angegriffenen Entscheidung überhaupt nicht in den Blick genommen habe und der erst nach Klagerhebung als derjenige der tatsächlichen Staatsangehörigkeit bzw. der aus sonstigen Gründen als maßgeblich geltend gemacht werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.2005 1 C 29.03 ).

    Dafür spricht, dass das Bundesamt nach dem Tenor des angefochtenen Bescheids nur über die Frage entschieden hat, ob die Beigeladene Abschiebungsschutz hinsichtlich Aserbaidschans beanspruchen konnte, und es sich hier um eine Anfechtungsklage und nicht, wie in den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 08. Februar 2005 1 C 29.03 BVerwGE 122, 376, vom 12. April 2005 1 C 3.04 und vom 12. Juli 2005 1 C 22.04 entschiedenen Fällen, um eine Verpflichtungsklage handelt, gerichtet auf die Zuerkennung der mit dem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG verbundenen Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. §§ 3 und 4 AsylVfG).

  • BVerwG, 12.07.2005 - 1 C 22.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Dafür spricht, dass das Bundesamt nach dem Tenor des angefochtenen Bescheids nur über die Frage entschieden hat, ob die Beigeladene Abschiebungsschutz hinsichtlich Aserbaidschans beanspruchen konnte, und es sich hier um eine Anfechtungsklage und nicht, wie in den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 08. Februar 2005 1 C 29.03 BVerwGE 122, 376, vom 12. April 2005 1 C 3.04 und vom 12. Juli 2005 1 C 22.04 entschiedenen Fällen, um eine Verpflichtungsklage handelt, gerichtet auf die Zuerkennung der mit dem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG verbundenen Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. §§ 3 und 4 AsylVfG).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Die Frage, ob dem Staatenlosen dort politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG droht, ist dann gegenstandslos (BVerwG, Urt. V. 15.10.1985 9 C 30.85 , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 3.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Dafür spricht, dass das Bundesamt nach dem Tenor des angefochtenen Bescheids nur über die Frage entschieden hat, ob die Beigeladene Abschiebungsschutz hinsichtlich Aserbaidschans beanspruchen konnte, und es sich hier um eine Anfechtungsklage und nicht, wie in den vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 08. Februar 2005 1 C 29.03 BVerwGE 122, 376, vom 12. April 2005 1 C 3.04 und vom 12. Juli 2005 1 C 22.04 entschiedenen Fällen, um eine Verpflichtungsklage handelt, gerichtet auf die Zuerkennung der mit dem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 S. 1 AufenthG verbundenen Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. §§ 3 und 4 AsylVfG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Selbst wenn das aber nicht der Fall wäre, d.h. die Beigeladene de iure noch die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit besäße, hätte diese doch nur formalen Charakter, wäre eine inhaltsleere rechtliche Hülse, weil die Beigeladene, wenn sie sich nach Ablauf der fünf Jahre an das aserbaidschanische Konsulat in ... (Ukraine) gewandt hätte oder das jetzt in Deutschland tun würde, diese formale Staatsangehörigkeit nicht hätte realisieren können bzw. nicht realisieren könnte (vgl. das Urteil des Senats vom 12.12.2002 1 L 239/01 unter Berufung auf Luchterhandt, Universität Hamburg, Seminarabteilung für Ostrechtsforschung, Auskunft v. 15.12.1997 an das VG Augsburg; so auch VG Braunschweig, Urt. v 04.12.2002 8 A 546/01 ; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v 14.03.2001 11 A 5348/98.A , das deshalb die betreffenden Asylsuchenden zu Recht faktisch nicht als aserbaidschanische Staatsangehörige behandelt hat).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 11 A 5348/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ; Verlust der Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Selbst wenn das aber nicht der Fall wäre, d.h. die Beigeladene de iure noch die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit besäße, hätte diese doch nur formalen Charakter, wäre eine inhaltsleere rechtliche Hülse, weil die Beigeladene, wenn sie sich nach Ablauf der fünf Jahre an das aserbaidschanische Konsulat in ... (Ukraine) gewandt hätte oder das jetzt in Deutschland tun würde, diese formale Staatsangehörigkeit nicht hätte realisieren können bzw. nicht realisieren könnte (vgl. das Urteil des Senats vom 12.12.2002 1 L 239/01 unter Berufung auf Luchterhandt, Universität Hamburg, Seminarabteilung für Ostrechtsforschung, Auskunft v. 15.12.1997 an das VG Augsburg; so auch VG Braunschweig, Urt. v 04.12.2002 8 A 546/01 ; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v 14.03.2001 11 A 5348/98.A , das deshalb die betreffenden Asylsuchenden zu Recht faktisch nicht als aserbaidschanische Staatsangehörige behandelt hat).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Zwar hat die Beigeladene zunächst nach Art. 4, 1. Alternative, des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Aserbaidschanischen SSR vom 26. Juni 1990, das am 01. Januar 1991 in Kraft trat, die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit erworben; denn sie hatte bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ihren tatsächlichen ständigen Wohnsitz in Aserbaidschan und war nach ihren unwidersprochenen Angaben dort auch registriert (zur Auslegung des Art. 4., 1. Alternative, des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1990 in diesem Sinne, vgl. die den Beteiligten bekannten Urteile des Senats vom 08.12.2005 1 LB 202/01 und vom 27.04.2006 1 LB 65/03 , in denen das eingehend begründet worden ist).
  • VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 546/01

    Armenier; Aserbaidschan; Ausländer; russische Föderation; Russland;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Selbst wenn das aber nicht der Fall wäre, d.h. die Beigeladene de iure noch die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit besäße, hätte diese doch nur formalen Charakter, wäre eine inhaltsleere rechtliche Hülse, weil die Beigeladene, wenn sie sich nach Ablauf der fünf Jahre an das aserbaidschanische Konsulat in ... (Ukraine) gewandt hätte oder das jetzt in Deutschland tun würde, diese formale Staatsangehörigkeit nicht hätte realisieren können bzw. nicht realisieren könnte (vgl. das Urteil des Senats vom 12.12.2002 1 L 239/01 unter Berufung auf Luchterhandt, Universität Hamburg, Seminarabteilung für Ostrechtsforschung, Auskunft v. 15.12.1997 an das VG Augsburg; so auch VG Braunschweig, Urt. v 04.12.2002 8 A 546/01 ; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v 14.03.2001 11 A 5348/98.A , das deshalb die betreffenden Asylsuchenden zu Recht faktisch nicht als aserbaidschanische Staatsangehörige behandelt hat).
  • VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Ausbürgerung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2006 - 1 LB 94/02
    Davon gehen auch der Bayerische VGH in seinem Urteil vom 07. Mai 2004 9 B 01.31198 sowie das Niedersächsische OVG in seinem Beschluss vom 05. Dezember 2005 13 LB 13/05 aus.
  • BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Allerdings gibt die Zurückverweisung dem Berufungsgericht die Gelegenheit, die in der zweiten Verfahrensrüge (Beschwerdebegründung S. 8 f. unter b) angesprochenen Gründe für die Änderung seiner Rechtsprechung zur Asylrelevanz der Ausbürgerung von aserbaidschanischen Staatsangehörigen armenischer Volkszugehörigkeit darzulegen und sich in der gebotenen Weise mit der hiervon abweichenden Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2006 - 1 LB 94/02 - juris) auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 15.04.2008 - 10 B 136.07

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe betreffend die Abweisung einer

    5 Das Gericht hat hinsichtlich der Frage, ob die Klägerin, eine armenische Volkszugehörige, die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit von ihrem Vater ableiten kann und bei einem etwaigen Verlust dieser Staatsangehörigkeit von einer asylrechtsrelevanten Benachteiligung armenischer Volkszugehöriger auszugehen ist, auf seine Urteile vom 6. Juli 2006 - OVG 1 LB 94/02 und 1 LB 95/02 - verwiesen.
  • BVerwG, 15.04.2008 - 10 B 135.07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Das Gericht hat hinsichtlich der Frage, ob die Klägerin, eine armenische Volkszugehörige, die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit von ihrem Vater ableiten kann und bei einem etwaigen Verlust dieser Staatsangehörigkeit von einer asylrechtsrelevanten Benachteiligung armenischer Volkszugehöriger auszugehen ist, auf seine Urteile vom 6. Juli 2006 - OVG 1 LB 94/02 und 1 LB 95/02 - verwiesen.
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